Platzordnung

Das Betreten des Vereinsgeländes geschieht auf eigene Gefahr und ist nur in Begleitung eines Mitgliedes gestattet. Das eigenständige Üben mit dem Hund ist nur nach Absprache mit dem zuständigen Trainer erlaubt. Den Anordnungen des Vorstandes und der Ausbilder ist Folge zu leisten.

Für Hundehalter und Hunde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Alle mitgebrachten Hunde müssen mit einer gültigen Schutzimpfung versehen sein. Hunde mit ansteckenden Krankheiten und läufige Hündinnen sind dem Vereinsgelände fernzuhalten. Jeder Hundeführer hat sicherzustellen, dass sein Hund während des Aufenthalts auf dem Vereinsgelände unter seiner Kontrolle ist. Die Losungen von Hunden auf dem Vereinsgelände sind umgehend zu beseitigen. Hunde über 6 Monate dürfen nicht in das Vereinshaus und den Vorplatz mitgenommen werden. Ausnahmen sind Übungen unter Aufsicht eines Trainers.

Der Hundeplatz befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet: Bei Übungen außerhalb des Vereinsgeländes sind Hunde, die nicht zuverlässig gehorchen, an der Leine zu führen. Auch auf dem Parkplatz und vor dem Betreten des Vereinsgeländes sind die Hunde anzuleinen.

Es gelten die Bestimmungen der Hamburger Hundeverordnung.

Zum Training mitzubringen sind:
Hund – und dem Wetter angepasste sportliche Kleidung, Leine, festes Halsband, Ball oder anderes Lieblingsspielzeug, weiche Leckerlies. Der Hund sollte ausgeruht und hungrig sein.